Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist nicht nur notwendig um die Vorgaben des Finanzamts zu erfüllen, sondern ist auch die Grundlage für die Besteuerung des Unternehmens bzw. des Unternehmers. Auch dient er den Unternehmern, etwaige Gesellschafter und externen Adressaten (beispielsweise der Bank) als verlässliche Planungsgrundlage und Entscheidungsgrundlage.

Folgerichtig ergibt sich daraus, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen muss – sowohl die sogenannte Handelsbilanz als auch die Steuerbilanz. Um die individuellen Interessen der unterschiedlichsten Adressaten bzw. Auftraggeber erfüllen zu können, müssen alle bilanztechnischen Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Schlussendlich dient er für das Unternehmen auch als Dokumentation der Unternehmensentwicklung.

Da sich die Interessen der unterschiedlichen Empfänger des Jahresabschlusses unterscheiden, gehört es zu unseren Kernkompetenzen einen Jahresabschluss zu erstellen welcher diesen unterschiedlichen Interessen gerecht wird. Auch die daraus abgeleitete Erstellung von Körperschaftsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen und weiteren Erklärungen behalten wir im Blick, um das beste steuerliche und betriebswirtschaftliche Resultat zu erzielen.

Ihre Vorteile:

  • Ordnung schaffen  – wir optimieren Ihre Arbeitsabläufe rund um den Jahresabschluss
  • Steuern sparen – da wir durch unser Know How Sie vor teuren Fehlern schützen und Sie individuell beraten, welche Möglichkeiten Sie haben ein optimales Resultat zu erzielen
  • Rechtssicherheit – da wir uns regelmäßig in diesem Bereich fortbilden
  • Terminsicherheit – da wir für Sie auf Abgabefristen achten
  • Planungssicherheit – da wir Ihre Steuerbelastung im Vorfeld errechnen

Durch all diese Vorteile gewinnen Sie  Zeit – welche Sie für Ihr Unternehmen nutzen können

Eine Auswahl unserer Leistungen im Überblick:

  • Erstellung der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG (sogenannte Einnahmen Überschuss Rechnung)
  • Erstellung von Steuerbilanzen und Handelsbilanzen und deren Analyse
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen
  • Erstellung von Zwischenabschlüssen
  • Vorbereitungsgespräche für den Jahresabschluss
  • Veröffentlichungen Unternehmensregister
  • Weiterleitung der E-Bilanz an das Finanzamt
  • Erstellung von Auseinandersetzungsbilanzen
  • Erstellung der Körperschaftsteuererklärung
  • Erstellung der Gewerbesteuererklärung
  • Erstellung der Umsatzsteuererklärung