Sie haben Fragen?
Kontaktieren Sie uns unter
07161 / 98424-0 oder per E-Mail
Sie haben Fragen?
Kontaktieren Sie uns unter
07161 / 98424-0 oder per E-Mail

Doppelbelastung bei Vererbung von Zinsansprüchen

Dass bei der Vererbung von bereits entstandenen, aber noch nicht fälligen Stückzinsansprüchen sowohl Erbschaft- als auch Einkommensteuer anfällt, ist nicht verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen. Bei zum Nachlass gehörenden Zinsansprüchen ist es nach Überzeugung des Gerichts wegen der Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis des Gesetzgebers zulässig, später entstehende Einkommensteuer bei der Berechnung der Erbschaftsteuer unberücksichtigt zu lassen.



Übersicht - Eine Seite zurück