Aktuelle Steuernachrichten
Bei Wohnungsüberlassung an Tochter als Unterhaltsleistung werden keine Vermietungseinkünfte angenommen
Nach dem Finanzgericht (FG) Düsseldorf liegt kein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis vor, wenn eine Wohnung an einen Angehörigen vermietet wird und die Mietzahlungen auf die Unterhaltsverpflichtung angerechnet werden (FG Düsseldorf 20.5.15, 7 K 1077/14, Rev. BFH IX R28/15).
Im vorliegenden Fall haben die Kläger ihrer, im Studium befindlichen, Tochter eine Wohnung im Nachbarhaus vermietet. Laut Mietvertrag sollten die Mietzahlungen durch Überweisungen erfolgen. Allerdings kam es zu keiner Mietzahlung, stattdessen wurde diese mit dem gesetzlichen Unterhaltsanspruch der Tochter verrechnet. mehr...
Kann man Schneeschippen von der Steuer absetzen?
Der Fiskus beteiligt sich an den Kosten für den Winterdienst folgendermaßen.
Sowohl Hausbesitzer als auch Mieter können Kosten, die für die Schneebeseitigung auf privaten oder öffentlichen Wegen entstehen in der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35A EStG absetzen, sofern sie einen Dritten damit beauftragen. mehr...
Unterhaltspflichtige müssen Einkommen im Zweifel optimieren.
Wer Steuervorteile nicht zu seinen Gunsten nutzt, kann dadurch die Unterhaltszahlungen nicht zwangsläufig herabsetzen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat entschieden, dass Unterhaltspflichtige alle steuerlichen Möglichkeiten ausnutzen müssen, um Ihr Einkommen zu optimieren. Falls dies nicht getan wird, kann durchaus ein fiktiver Steuervorteil bei der Festsetzung des Unterhalts berücksichtigt werden. mehr...
Die EU Kommission geht gegen Steuervorteile für multinationale Unternehmen in Belgien vor
Am 11.1.2016 hat die EU-Kommission die belgische Steuerregelung, nach der selektive Steuervergünstigungen für Gewinnüberschüsse gewährt werden, für unzulässig befunden. Dabei handelt es sich um mindestens 35 multinationale Unternehmen, die diese Regelung in Anspruch genommen haben. Die Rückforderung die von diesen Unternehmen nun an Belgien gezahlt werden müssen, belaufen sich auf rund 700 Mio. Euro. mehr...
Änderungen zum Jahreswechsel
Zum Jahresende noch ein kurzer Überblick über einige Änderungen, die im Jahr 2016 auf Sie zukommen werden.
Familien:
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt rückwirkend zum 1.1.2015 um 600 Euro auf 1.908 Euro. Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro pro Jahr. Hierfür muss der Arbeitnehmer jedoch einen neuen Antrag auf Dauer-Lohnsteuerermäßigung stellen.
Auch der Kinderfreibetrag steigt für das Jahr 2016 auf 4.788 Euro. Damit haben Eltern, zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- und Ausbildungsbedarf, Anspruch auf eine Entlastung in Höhe von 7.428 Euro. mehr...