Aktuelle Steuernachrichten
Teilweise beruflich genutztes Arbeitszimmer steuerlich nicht abzugsfähig.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat leider eine schlechte Entscheidung für viele Steuerpflichtige im Bereich des häuslichen Arbeitszimmers gefällt.
Nach dieser Entscheidung bleibt es also beim bisherigen Grundsatz, dass Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sich nur dann steuermindernd auswirken, wenn die Räume nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt werden. Von Seiten der Steuerpflichtigen wurde gehofft, dass gemischt genutzte Räume ebenfalls teilweise steuerlich abzugsfähig wären. Diese Hoffnung wurde durch das Urteil des BFH (BFH, Beschluss vom 27.07.2015, Mitteilung Nr. 6 vom 27.01.2016) zunichte gemacht.
Beim häuslichen Arbeitszimmer gibt es derzeit zwei steuerlich abziehbare Möglichkeiten: mehr...
Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
Am 3.2.2016 wurde vom Bundeskabinett ein Gesetzentwurf gebilligt, mit dem der Neubau von Mietwohnungen ab 2016 steuerlich gefördert werden soll.
Dieser Gesetzesentwurf sieht ein zeitlich befristetes Recht für Sonderabschreibungen vor, für neu erstellte Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment – allerdings begrenzt auf bestimmte Fördergebiete.
Bekanntlich mangelt es schon seit Jahren an bezahlbarem Wohnraum – vor allem in oder in der Nähe von Großstädten. Durch die politischen Entwicklungen des letzten Jahres ist diese Lage noch einmal verschärft worden. Der Mangel herrscht dabei insbesondere für Wohnungen auf unterem oder mittlerem Preisniveau. Durch das Gesetz sollen insbesondere private Investoren angesprochen werden. mehr...
Die zumutbare Belastung bei der steuerlichen Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen ist verfassungsgemäß!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Ansatz einer zumutbaren Belastung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen verfassungsgemäß ist.
Krankheitskosten können generell über die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen steuermindernd in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, sofern diese Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen bzw. erstattet werden. Allerdings verlangt der Gesetzgeber von jedem Steuerpflichtigen, dass er eine zumutbare Belastung selbst trägt – bevor sich die Kosten steuermindernd auswirken können. mehr...
Empfehlung der Steuerklassenwahl für Ehegatten
Für das Jahr 2016 hat das Bundesfinanzministerium ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl für
Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, veröffentlicht.
Hintergrund: Ehegatten können die Steuerklassenkombination IV/IV oder III/V wählen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich für die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor zu entscheiden.
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Verkäufe über Online-Handelsplattformen
Der Handel über Verkaufsplattformen im Internet wie Ebay oder Amazon nimmt immer mehr zu. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dieser Unternehmen verbergen sich einige umsatzsteuerlichen Tücken, die man als Händler kennen sollte.
Verkäufe auf diesen Handelsplattformen können unterschiedlich abgewickelt werden. Wenn sie als Händler dort verkaufen, werden Ihnen seitens der Handelsplattform üblicherweise entweder Gebühren berechnet oder es wird eine Rabattregelung vereinbart.
Wenn Sie regelmäßig Gebühren an die Verkaufsplattform zahlen müssen, beispielsweise monatlich oder im Zusammenhang mit den Verkäufen, sind diese Beträge als Verkaufsprovisionen anzusehen. Die Gebühren werden dabei mit dem Verkaufserlös aus dem Verkauf der Waren verrechnet – der Händler bekommt also einen gekürzten Betrag überwiesen. mehr...