Besuch von einigen Fortbildungen
In den letzten Tagen haben wir einige Fortbildungen besuchen, um weiterhin auf dem neuesten Stand des Rechts zu sein:
Zum einen haben wir in der Arbeitsgemeinschaft den Vortag von Herrn Prof. Dipl.-Finanzwirt (FH) Matthias Alber gehört. Das Themenfeld umfasste dabei Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und das Umwandlungssteuergesetz. Wichtige Themen waren dabei die Besteuerung von Gesellschafter-Einkünften im Rahmen der Abgeltungsteuer, der Steuerbelastungsvergleich zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften und die Abfindungen bei Pensionsansprüchen.
Außerdem wurden die beiden Vorträge von Ass. Jur. Peter Mann von der Fachhochschule für Finanzen Nordkirchen bei der Steuerberaterkammer Stuttgart besucht. Dabei ging es um die Umsatzeuer im KfZ und im Baugewerbe. Schwerpunkte waren dabei die Ausfuhr von Kraftfahrzeugen ins Drittland und die Steuerbefreiungen beim innergemeinschaftlichen Erwerb. Beim Vortrag über das Baugewerbe war natürlich die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG ein Schwerpunkt.
Das letzte besuchte Seminar befasste sich mit dem Thema „Mandanten richtig vertreten – der Steuerberater im Steuerprozess“, welcher von den Steuerseminaren Graf in Stuttgart, unter der Leitung von Dr. Michael Balke (Dipl. Finanzwirt (FH) und Finanzrichter) und Martin Mann (Dipl-Betriebswirt (BA) und Steuerberater).