Ein häusliches Arbeitszimmer bei einem Telearbeitsplatz? Keine Sonderbehandlung bei Alleinerziehenden
Ein häusliches Arbeitszimmer bei einem Telearbeitsplatz? Keine Sonderbehandlung bei Alleinerziehenden
Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz (11.8.15 3 K 1544/13) hat sich vor kurzem mit der Frage beschäftigt, ob eine alleinerziehende Mutter ihre Aufwendungen für einen häuslichen Telearbeitsplatz als Werbungskosten über die Regelung des häuslichen Arbeitszimmers geltend machen kann.
Im vorliegenden Sachverhalt hat eine alleinerziehende Arbeitnehmerin mit Ihrem Arbeitgeber die Vereinbarung getroffen, dass Sie vormittags im Büro und nachmittags von zu Hause arbeitet. In der Steuererklärung machte sie die Aufwendungen im Rahmen eines häuslichen Arbeitszimmers geltend. Das Finanzamt versagte den Werbungskostenabzug, da ihr auch beim Arbeitgeber ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestanden hat und sie diesen nicht genutzt hat. Die Meinung des Finanzamts wird vom FG Rheinland-Pfalz geteilt. Das die Arbeitnehmerin Nachmittags die Betreuung ihres Kindes übernehmen musste, ist laut dem FG unbeachtlich.