Vermieterbescheinigung ab November 2015 wieder Pflicht
Vermieterbescheinigung ab November 2015 wieder Pflicht
Vor über 10 Jahren wurde die Vermieterbescheinigung abgeschafft, ab November 2015 müssen Vermieter Mietern wieder schriftlich sowohl den Einzug als auch den Auszug bestätigen.
Die Wiedereinführung der Vermieterbescheinigung (auch Wohnungsgeberbestätigung genannt) tritt durch das neue Melderecht, welches bereits 2013 durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, in Kraft.
Die Pflicht diese Bescheinigung auszustellen liegt auf Seiten des Vermieters – er muss sich darum kümmern, dass Anmeldungen und Abmeldungen des Mieters beim Einwohnermeldeamt vorgenommen werden. Dabei muss der Vermieter bzw. eine von ihm beauftragte Person (beispielsweise ein Verwalter) dem Mieter den Einzug bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Durch Vermieterbescheinigung sollen Scheinanmeldungen erschwert werden.
Dabei muss die Bestätigung folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Vermieters
- Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Namen der meldepflichtigen Personen
- Anschrift der Wohnung
Ebenfalls eingeführt wird auch der Auskunftsanspruch des Vermieters. Er kann sich durch Rückfragen bei der Meldebehörde davon überzeugen, ob sich ein Mieter tatsächlich angemeldet oder abgemeldet hat. Allerdings muss er auch Anfragen der Meldebehörden beantworten, wenn diese Informationen darüber haben möchte wer bei ihm wohnt oder gewohnt hat.
Wer die Vermieterbescheinigung nicht oder nicht korrekt ausstellt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Wer einem anderen eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht oder einziehen will, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.