Kindergeld: Wann endet die Ausbildung?
Kindergeld: Wann endet die Ausbildung?
Nach dem Ende der Ausbildung eines Kindes gibt es kein Kindergeld mehr von der Familienkasse. Allerdings stellt sich die Frage – wann endet die Ausbildung? Mit der letzten Prüfung oder der Bekanntgabe der Noten? Dazwischen können durchaus mehrere Monate liegen. Laut dem Finanzgericht (FG) Sachsen hat man einen Anspruch auf Kindergeld bis man die Noten erhält.
Nach Meinung der Richter endet die Ausbildung erst mit Bekanntgabe der Noten und nicht mit Beendigung der letzten Prüfung. Grund hierfür sei, dass der Eintritt in einen der akademischen Ausbildung entsprechenden Beruf normalerweise erst dann möglich ist, wenn die zur Feststellung des Studienerfolgs vorgesehene Prüfungsentscheidung vorliege.
Sofern das Kind allerdings nach Ablegung der letzten Prüfungsleistung aber vor Bekanntgabe der Noten eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt, endet der Anspruch auf Kindergeld zu diesem Zeitpunkt.
Quelle (FG Sachsen-Anhalt vom 17.6.2015, 4 K 357/11)