Steuererklärung bei geringem Arbeitslohn - ab wann ist man zur Abgabe verpflichtet?
Steuererklärung bei geringem Arbeitslohn - ab wann ist man zur Abgabe verpflichtet?
Die Abgabe der jährlichen Steuererklärung wird bei vielen so lange wie möglich aufgeschoben. Jedoch stellt sich die Frage, ab welchen Beträgen man zur Abgabe verpflichtet ist.
Das Finanzamt vermutet bei Arbeitnehmern und Pensionäre, bei denen bereits monatlich Lohnsteuer einbehalten wird, weitere Steuereinnahmen.
Aus diesem Grund wurden im Gesetz bestimmte Fälle verankert, in denen Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Diese sind unter anderem, wenn beim monatlichen Lohnsteuerabzug
- ein Lohnsteuerfreibetrag für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt wurde
- die Vorsorgepauschale höher ist als die tatsächlich abzugsfähigen Versicherungsbeiträge
Ausnahme:
Wenn einer der beiden Punkte zutrifft, Sie jedoch keine weiteren Einkünfte haben, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Abgabepflicht dann nicht gilt, wenn der Arbeitslohn eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.
Jahr Alleinstehende Verheiratete
2013 € 10.500,00 € 19.400,00
2014 € 10.700,00 € 20.200,00
2015 € 10.800,00 € 20.500,00
2016 € 11.000,00 € 20.900,00
Für Nicht-Arbeitnehmer gilt die Abgabepflicht für Steuererklärungen nur dann, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt.
Jahr Alleinstehende Verheiratete
2014 € 8.354,00 € 16.708,00
2015 € 8.472,00 € 16.944,00
2016 € 8.652,00 € 17.304,00
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