Änderungen zum Jahreswechsel
Zum Jahresende noch ein kurzer Überblick über einige Änderungen, die im Jahr 2016 auf Sie zukommen werden.
Familien:
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt rückwirkend zum 1.1.2015 um 600 Euro auf 1.908 Euro. Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro pro Jahr. Hierfür muss der Arbeitnehmer jedoch einen neuen Antrag auf Dauer-Lohnsteuerermäßigung stellen.
Auch der Kinderfreibetrag steigt für das Jahr 2016 auf 4.788 Euro. Damit haben Eltern, zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- und Ausbildungsbedarf, Anspruch auf eine Entlastung in Höhe von 7.428 Euro.
Das Kindergeld wird ebenfalls leicht erhöht. Für das erste und zweite Kind werden jeweils 190 Euro monatlich überwiesen, für das dritte Kind beträgt er 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 221 Euro. Hierbei ist allerdings eine Änderung zu beachten: ab 2016 muss der Familienkasse sowohl die eigene als auch die Steuer-ID des Kindes angegeben werden.
Anleger und Bankkunden:
Ab 2016 verlieren Freistellungsaufträge, die noch ohne Angabe der eigenen Steueridentifikationsnummer erteilt wurden, ihre Gültigkeit. Die Folge daraus ist, dass Banken bereits aus dem ersten Euro Kapitalertrag Abgeltungssteuer einbehalten werden. Sofern Ihr Freistellungsauftrag somit älter ist als 2011, sollten Sie Ihrer Bank Ihre Steuer-ID mitteilen. Mehr Informationen hierzu finden Sie bei unserer Meldung vom 25.09.2015.
Ebenfalls zu beachten ist, dass nur noch bis zum 1. Februar 2016 Privatpersonen bei Überweisungen auf die 22-stellige IBAN verzichten dürfen.
Arbeitnehmer:
Arbeitnehmer können erstmals ab dem Jahr 2016 Freibeträge mit einer Gültigkeit von zwei Jahren beantragen. Mehr Informationen hierzu finden Sie bei unserer Meldung vom 07.10.2015.