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20.01.2016

Kann man Schneeschippen von der Steuer absetzen?

Der Fiskus beteiligt sich an den Kosten für den Winterdienst folgendermaßen:

sowohl Hausbesitzer als auch Mieter können Kosten, die für die Schneebeseitigung auf privaten oder öffentlichen Wegen entstehen, in der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35A EStG absetzen - sofern sie einen Dritten damit beauftragen.

Im Rahmen dieser Vorschrift werden 20 Prozent der Aufwendungen, bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro pro Jahr, steuerlich berücksichtigt

Zahlt der Steuerpflichtige beispielsweise  400 Euro für das Kehren des Gehwegs vor dem Haus, so lassen sich damit 80 Euro Steuern sparen.

Die Voraussetzung für den Steuerabzug ist dabei, dass vom Dienstleister eine Rechnung gestellt wird und der Steuerpflichtige den Rechnungsbetrag auf das Konto des Dienstleisters überweist. Barzahlungen verhindern die steuerliche Abziehbarkeit. Zu beachten ist außerdem, dass nur die Arbeitskosten und Anfahrtskosten steuerlich geltend gemacht werden können – Materialkosten können hingegen nicht bei der Steuer abgezogen werden.

Für Vermieter sind diese Kosten ebenfalls absetzbar – im Rahmen Ihrer Einkünfteermittlung der Anlage Vermietung und Verpachtung.

Bei Fragen diesbezüglich stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.