Unterhalt an Angehörige im Ausland per Barzahlung
Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat entschieden, dass im Fall eines in Deutschland lebenden Italieners, der seinen Eltern in Italien finanziell unterstützt hat und diese Zahlungen als außergewöhnliche Belastung in seiner Steuererklärung geltend machen wollte, steuerlich anerkannt werden. Nach dieser Entscheidung können Unterhaltszahlungen, die durch die Übergabe von Bargeld erbracht wurden, als außergewöhnliche Belastungen steuerlich anerkannt werden.
Der Fall stellte sich wie folgt dar:
Der Kläger hat insgesamt Unterhaltszahlungen an seine Eltern in Höhe von € 6.000,00 geleistet. Davon wurden € 200,00 durch Geldversand an eine italienische Bank transferiert, den Rest des Geldes hatte er von seinem Konto abgehoben und nach seiner Aussage einem Bekannten mitgegeben, welcher das Geld den Eltern in Italien übergab. Dieser Bekannte war Lebensmittelimporteur und unternahm regelmäßig Reisen nach Süditalien.
Die Richter vernahmen den Geldboten als Zeugen. Seine ausführliche Schilderung zu den näheren Umständen der Fahrten nach Italien und der Übergabe der Barbeträge sah das Finanzgericht als glaubhaft und widerspruchsfrei an.
Hinzu kam, dass sich nach Auffassung des Gerichts die Eltern des Unterhaltszahlers auch in zumutbarem Umfang darum bemüht hatten, ihrer Erwerbsobliegenheit nachzukommen und zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts einen Arbeitsplatz zu finden.
Das FG Baden-Württemberg ließ also die außergewöhnlichen Belastungen zu - allerdings wird der BFH das letzte Wort haben, denn das unterlegene Finanzamt hat, wie zu erwarten war, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
Es ist also weiterhin zu empfehlen, dass Unterhaltsleistungen ins Ausland weiterhin nicht durch Barzahlungen geleistet werden. Für bereits geleistete Zahlungen kann dieser Fall allerdings hilfreich, sofern die Entscheidung des BFH positiv ist.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Quelle: (FG Baden-Württemberg vom 21.7.2015, 8 K 3609/13)