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15.04.2016

Die vorausgefüllte Steuererklärung

ELSTER bietet die Möglichkeit auf Ihre persönlichen Steuerdaten, die der Steuerverwaltung vorliegen, elektronisch zuzugreifen. Diese können direkt in Ihre elektronische Steuererklärung übernommen werden. Hierbei werden allerdings nur ein Teil der für Ihre Steuererklärung notwendigen Daten übertragen, nämlich Name, Adresse, die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Vorsorgeaufwendungen.

Ihre Steuererklärung ist damit allerdings noch nicht vollständig.

Was fehlt?

Durch die Übernahme der erwähnten Daten fehlt ein ganz entscheidender Teil für die Steuererklärung, nämlich alle Daten, die Ihnen beim Steuern sparen helfen!

Ihre Aufwendungen für haushaltsnahe Hilfen bzw. Dienstleistungen, Spenden, weitere Sonderausgaben, Krankheitskosten, Kurkosten, und andere außergewöhnliche Belastungen, Steuerberatungskosten, Werbungskosten  wie beispielsweise Fortbildungskosten, Umzugskosten usw. kennt die Finanzverwaltung natürlich nicht und somit werden diese in der „vorausgefüllten“ Steuererklärung nicht berücksichtigt. Diese Daten müssen also von Ihnen noch ergänzt werden.

Die vorausgefüllte Steuererklärung ist also eher ein Hilfsmittel für das Finanzamt, nicht für Sie.

Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.