Mehr Kindergeld und höherer Grundfreibetrag in 2017
Mehr Geld für Eltern
Mitte Dezember hat der Bundesrat einem Maßnahmenpaket zugestimmt, dass vor allem Eltern, Alleinerziehende und Geringverdiener entlasten soll. Dieses Paket tritt ab 01.01.2017 in Kraft.
Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen
Mithilfe des Kinderfreibetrags werden die materiellen Grundbedürfnisse des Kindes (Existenzminimum) abgesichert. Als eine Art Vorauszahlung auf den Steuervorteil durch die Freibeträge für Kinder gibt es das monatliche Kindergeld. Im Steuerbescheid rechnet das Finanzamt dann automatisch aus, was für die Eltern günstiger ist: das Kindergeld oder die Freibeträge.
So wird sich der Kinderfreibetrag in den nächsten Jahren entwickeln:
2016 | € 4.608,00 |
2017 | € 4.716,00 |
2018 | € 4.788,00 |
Das Kindergeld steigt in den nächsten beiden Jahren um jeweils € 2,- monatlich je Kind, der Kinderzuschlag steigt zum 1. Januar 2017 um monatlich 10 Euro von 160 Euro auf 170 Euro je Kind.
Höherer Grundfreibetrag
Mit dem Grundfreibetrag soll das Existenzminimum für Erwachsene abgesichert werden: Ein zu versteuerndes Einkommen bis zum Grundfreibetrag bleibt steuerfrei. Wenn Sie mehr zur Verfügung haben, wird Einkommensteuer fällig. So wird sich der Betrag in den nächsten Jahren entwickeln:
Der Grundfreibetrag wird 2017 um 168 Euro auf 8.820 Euro angehoben, 2018 steigt er um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro. Entsprechend erhöht wird auch der Unterhaltshöchstbetrag.
Jahr | für Ledige | für Verheiratete |
2016 | € 8.652,00 | € 17.304,00 |
2017 | € 8.820,00 | € 17.640,00 |
2018 | € 9.000,00 | € 18.000,00 |
Der Grundfreibetrag wird 2017 um 168 Euro auf 8.820 Euro angehoben, 2018 steigt er um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro. Entsprechend erhöht wird auch der Unterhaltshöchstbetrag.
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