Sachbezüge: Versandkosten gehören zur Freigrenze
Liegt ein Sachbezug über 44 Euro, muss der Arbeitgeber darauf Lohnsteuer abführen. Was viele hierbei nicht wissen ist, dass evtl. anfallende Versand- und Verpackungskosten in die Höhe der monatlichen Freigrenze von 44 Euro mit eingerechnet werden.
Das entschied das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg im Fall einer Spedition.
Der Arbeitgeber belohnte Mitarbeiter mit Prämien für unfallfreies Fahren und den pfleglichen Umgang mit den Fahrzeugen. Die Mitarbeiter suchten sich bei einer Fremdfirma eine Prämie aus, bestellten diese, und die Rechnung ging direkt an den Arbeitgeber. Die Rechnung belief sich dabei in der Regel auf 43,99 Euro zzgl. 7,14 Euro für Verpackung und Versand. Das Finanzamt war jedoch nach einer Außenprüfung der Meinung, dass die Grenze überschritten sei und nahm die Spedition für die nicht von ihr einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer in Haftung. Die Spedition hielt dagegen, die Übernahme der Versand- und Handlingskosten führe bei ihren Arbeitnehmern zu keinem geldwerten Vorteil und sei daher nicht in die Freigrenze miteinzubeziehen. Das Finanzgericht teilte die Auffassung des Finanzamts und erklärte, die Dienstleistung Verpackung und Versand sei Teil des Vorteils, den die Arbeitnehmer erhielten.
Die Spedition hat am Bundesfinanzhof (BFH) Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. VI R 32/16). Eine endgültige Entscheidung steht somit noch aus.
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