Anhebung der Grenze für den sofortigen Abzug von geringwertigen Wirtschaftsgütern
Die Bundesregierung hat am 06.03.2017 entschieden, dass die Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 auf 800 Euro (netto) angehoben wird. Diese Regelung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Der bisherige Wert in Höhe von 410 Euro wurde letztmalig im Jahr 1964 angehoben und im Rahmen der Euro Umstellung auf den heutigen Wert umgerechnet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind selbständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Gegenstände, die längerfristig dem Unternehmen dienen. Darunter werden beispielsweise Telefone, Tablets, Laptops und viele andere Büromaterialien verstanden.
Die Entscheidung der Bundesregierung soll dazu beitragen, dass die Bürokratiekosten für kleine und mittlere Unternehmen reduziert werden. Zudem sollen dadurch Investitionen der Wirtschaft gefördert werden. Für die Unternehmen hat die Anhebung den Vorteil, dass im Jahr der Anschaffung das Wirtschaftsgut komplett abgeschrieben wird und man nicht über mehrere Jahre eine zeitanteilige Abschreibung vornehmen muss.
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