Sie haben Fragen?
Kontaktieren Sie uns unter
07161 / 98424-0 oder per E-Mail
07.11.2017

Endgültige geklärt. Sind Scheidungskosten steuerlich abziehbar?

Endgültige geklärt. Sind Scheidungskosten steuerlich abziehbar?

Seit mehreren Jahren wird darüber gestritten, ob Scheidungskosten im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen angesetzt werden können und diese Kosten somit steuerlich abzuziehen sind. Seit 2013 gibt es einen neuen Passus im Gesetz, wodurch Prozesskosten nicht abziehbar sind – sofern es sich nicht um Aufwendungen handelt, ohne die der Steuerpflichte Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren.

Bisher war strittig ob Prozesskosten im Falle einer Scheidung eben genau deswegen anfallen, damit der Steuerpflichtige sich dagegen schützen kann seine Existenzgrundlagen zu verlieren. Der Bundesfinanzhof hat nun ein Urteil gefällt und kommt zu einem anderen Resultat als das Finanzgericht Köln. Laut der Richter bedrohen die Kosten für ein Scheidungsverfahren nicht die wirtschaftliche Lebensgrundlage eines Steuerpflichtigen und somit sind diese Kosten nicht steuerlich absetzbar. Dies gilt selbst dann, wenn die Fortführung der Ehe für enien Ehegatten eine starke Beeinträchtigung seines Lebens darstellen sollte.

Diese Entscheidung ist für Steuerpflichtige negativ, zumindest hat man aber nun „Rechtssicherheit“.

Quelle: (AZ: VI R9/16)